Baumusterprüfbescheinigungen

EU-Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den Grundanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie/Verordnung mit deren technischen Normen durch eine benannte Stelle, z. B. ein notifiziertes Prüflabor.

Andere Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den grundlegenden Anforderungen technischer Normen und Regeln durch ein Prüflabor.

Für folgende GOK-Produkte liegen Baumusterprüfbescheinigungen vor:

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Elektronischer Inhaltsfernanzeiger Typ IAF70 - Ausgabe 2001

EX5 01 04 18968 001 nach ATEX-Richtlinie 94/9/EG

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Grenzwertgeber Typ GWS - Ausgabe 2016

EPS 15 ATEX 1 032 X Revision 0 nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

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Leckanzeigegerät Baureihe LAG 2000 mit Typen LAG 2000 A und 16 SC.R - Ausgabe 2017

  1. Anzeigegerät mit EPS 16 ATEX 1 171 nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  2. Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter mit Gebereinrichtung mit EPS 16 ATEX 1 172 U nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
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Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A und Typ LAG 2000 B - Ausgabe 2004

TPS 04 ATEX 1 010 X nach ATEX-Richtlinie 94/9/EG

Ersetzt durch Ausgabe 2017