Niederdruckregler Typ EN61-DS
zum Anschluss an Gasflaschen bzw. für fest am Fahrzeug installierte Gasbehälter, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Artikelbeschreibung
zum Anschluss an Gasflaschen bzw. für fest am Fahrzeug installierte Gasbehälter, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Alle öffnen Alle schließen Vorteile und Ausstattung Konformität Technische Daten Produkthinweis
- Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) zur Absicherung der Verbrauchsgeräte vor unzulässig hohem Druck
- Prüfeinrichtung zur Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage ohne Abbau der Druckregeleinrichtung
- Ausführung mit Kombinationsanschluss zum wahlweisen Anschluss an 5, 11 bzw. 33 kg Gasflaschen
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR (EN 16129, Anhang D)
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D)
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D)
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.