Caramatic BasicTwo
Regler-Umschaltautomatik, zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
bestehend aus: Zentral- (A) und Umschaltregler (B) mit Manometer, Schlauchleitungen und MiniTool
Regler-Umschaltautomatik, zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
bestehend aus: Zentral- (A) und Umschaltregler (B) mit Manometer, Schlauchleitungen und MiniTool
- mit Sicherheitsabblaseventil PRV
- korrosionsbeständig nach EN 16129, Anhang M
- mit einem Übergangsstück zum Anschluss an 10 mm Rohrleitungen ausgerüstet
- Gasrücktrittsicherung: ein Durchschlagen des Gasstroms beim Flaschenwechsel wird verhindert
- Mitteldruck-Schlauch (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm) G 3/8 LH-ÜM x G 3/8 LH-ÜM x 400 mm zur Verbindung der beiden Regler, Anschlüsse Messing, Presshülsen Edelstahl
- Mitteldruck-Schlauch (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm) G 1/4 LH-ÜM x RVS 8 x 400 mm zum Anschluss der Anlage an die Rohrleitung, Anschlüsse Messing, Presshülsen Edelstahl
- geeignet für den Anschluss der Fernanzeige Caramatic BasicControl
- Kombinationsanschluss zum wahlweisen Anschluss an 5, 11 bzw. 33 kg Gasflaschen
- inklusive MiniTool zum Anschließen und Lösen von Reglern
- Einzelarmaturen mit DIN-DVGW- bzw. DVGW-Baumusterprüfzertifikat o. EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- Anschlüsse: Eingang: Komb.W
Ausgang: Zentralregler: G 1/4 LH-KN
Umschaltregler: G 3/8 LH-KN - Ausgangsdruck: Zentralregler: 30 bzw. 50 mbar
Umschaltregler: 150 mbar
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.