Niederdruckregler Typ EN61
zum Anschluss an fest am Fahrzeug installierte Gastanks bzw. zum Einbau in die Versorgungsleitung (z. B. in Kombination mit dem Mitteldruckregler 01 219 02)
- mit Sicherheitsabblaseventil PRV
- einfache Montage in die Versorgungsleitung
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
{"26066":"Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind.
Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden.
Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht."}
Filter
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