Niederdruckregler Typ EN61-DS
zum Anschluss an Gasflaschen bzw. für fest am Fahrzeug installierte Gastanks, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Weitere Informationen finden Sie unter der Landingpage für die Caramatic-Serie.
- Ausführung mit Kombinationsanschluss zum wahlweisen Anschluss an 5, 11 bzw. 33 kg Gasflaschen
- Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) zur Absicherung der Verbrauchsgeräte vor unzulässig hohem Druck
- Prüfeinrichtung zur Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage ohne Abbau der Druckregeleinrichtung
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR (EN 16129, Anhang D)
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D)
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV (EN 16129, Anhang D)
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
{"26066":"Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind.
Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden.
Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht."}
Filter
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