Niederdruckregler Typ EN61
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Описание изделия
zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
Все открыть Все закрыть Преимущества и оснащение Соответствие Технические данные Примечание Указания по продукции
- korrosionsbeständig nach EN 16129, Anhang M
- Sicherheitsabblaseventil PRV, Ansprechdruck 150 mbar, zur Ableitung des Überdrucks kann am Rohrstutzen (8 mm) eine Abblaseleitung installiert werden
- EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- Maximal zulässiger Druck: PS 16 bar
- In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.
Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.