ElektroG - Altgeräte und Entsorgung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist das Grundlagenwerk für alle Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikprodukten. Das reicht von der Registrierung bis hin zu Werbung und Kennzeichnung. Dabei geht es vor allem darum, die Menge, die an Elektro- und Elektronikgeräten in den Verkehr gebracht wird, zu erfassen und letztendlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung zu sorgen.

Durch eine Änderung des §18 Abs. 2 ElektroG sind wir verpflichtet, Informationen zum Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben durch die Hersteller zu veröffentlichen.

Diese Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/