Rückkehr der Heizpilze in die Gastronomie

Die Gastronomie leidet besonders schwer unter dem Coronavirus (COVID-19). Viele Gastwirte befürchten weitere Umsatzeinbußen im Herbst und Winter, wenn sie die Außenbereiche temperaturbedingt schließen müssen oder nur zeitweise öffnen können. Zu etwas mehr wohliger Wärme tragen Gasheizgeräte bei, genannt Heizpilz, Heizstrahler oder Terrassenstrahler.
Da die Wärmeerzeugung auch Kohlendioxid freisetzt, hat so manche Stadt beziehungsweise Kommune Heizpilz und Co. verboten.

Politik und Interessengemeinschaften diskutieren derzeit (Stand: September 2020) intensiv über eine flächendeckende Rückkehr der Heizgeräte, um Außenbereiche in Gaststätten auch bei kühleren Temperaturen offen halten zu können. Und nicht zu vergessen: In zahlreichen Städten und Gemeinden Deutschlands dürfen Gewerbetreibende die Wärmespender nach wie vor einsetzen. Im Privatbereich sind sie so oder so erlaubt.

Nichtsdestotrotz gibt es sowohl für Gewerbetreibende wie auch Privatleute wichtige Punkte zu beachten, um die Gasheizgeräte auch sicher zu betreiben. Wir haben alles Wissenswerte rund um Heizpilz und Co. in diesen Artikeln in unserem Blog aufgearbeitet: