Neue Pflicht für AdBlue®-Tankanlagen

2022 begann für Betreiber von AdBlue®-Tankanlagen turbulent. Die Eichämter der Bundesländer informierten, dass AdBlue®-Anlagen fortan nicht mehr geeicht werden, wenn sie nicht über eine Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) verfügen oder bei denen diese Vorrichtung nicht prüfbar ist. Die Ämter beziehen sich auf einen Gesetzestext, der bereits seit 2014 existiert, jetzt aber erst dahingehend interpretiert wird.

Wer eine solche Anlage ohne prüfbare Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) betreibt, aber demnächst eine Eichung benötigt, wird sich nach Optionen zur Nachrüstung umsehen. Mit dem elektronischen Inhaltsanzeiger SmartBox 2 hat GOK eine Lösung parat.

Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) mit der SmartBox 2

Die SmartBox 2 verfügt über zwei potenzialfreie Relaiskontakte, deren Schaltpunkte wählbar sind. Konkret: Sinkt der Füllstand des Tanks beispielsweise unter 15 Prozent des Gesamtvolumens, schaltet ein Relais. Erfolgt die Ansteuerung der Entnahmepumpe über einen Kontakt dieses Relais, schaltet die Pumpe automatisch ab und kann auch nicht wieder eingeschaltet werden. Dies ist erst wieder möglich, wenn im Zuge einer Befüllung der Füllstand beispielsweise wieder über 20 Prozent steigt.

Die Prüfung dieser Produktmangelsicherung (Trockenlaufschutz) ist simpel: Die mit der SmartBox 2 verbundene Pegelsonde aus dem Medium herausziehen, wodurch ein Leerstand simuliert wird.