Baumusterprüfbescheinigungen

EU-Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den Grundanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie/Verordnung mit deren technischen Normen durch eine benannte Stelle, z. B. ein notifiziertes Prüflabor.

Andere Baumusterprüfbescheinigungen bestätigen die Konformität eines Produktes mit den grundlegenden Anforderungen technischer Normen und Regeln durch ein Prüflabor.

Für folgende GOK-Produkte liegen Baumusterprüfbescheinigungen vor:

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Fernauslösung OPSO (SAV) - Ausgabe 2016

EPS 16 ATEX 1 075 X nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU