Grenzwertgeber Typ GWD mit Füllstandsanzeiger Typ FSA
als Sicherungseinrichtung gegen Überfüllen und zur mechanischen Ermittlung des Füllstandes mit Anzeige der Füllhöhe in oberirdischen, im Innenbereich aufgestellten, drucklosen Tanks
bestehend aus: Füllstandsanzeiger Typ FSA mit montiertem Grenzwertgeber Typ GWD
Betriebsmedien:
Dieselkraftstoff, FAME, Heizöl, Heizöl Bio, HVO und Pflanzenöl
Einsatzbereich:
- Batterietanks nach DIN 6620
- standortgefertigte Tanks aus Stahl für die oberirdische Lagerung nach DIN 6625-1 und DIN 6625-2, ÖNORM C 2117
- ortsfeste drucklose Tanks aus Thermoplasten nach EN 13341 und EN 12573 Teil 1 bis 3
- oberirdische GFK-Tanks nach EN 13121, Teil 1 bis 4
- andere Tanks in Verbindung mit einem bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweis
- hohe Messgenauigkeit
- Füllhöhenbestimmung nach dem Schwimmerprinzip
- nachträgliche Kennzeichnung für die maximale Füllhöhe, die dem maximal zulässigen Füllvolumen entspricht
- geruchsdichte Ausführung
- bei nicht mehr ausreichend durchscheinenden Wandungen oberirdischer Tanks einfache Nachrüstung über eine freie Einschrauböffnung
- der Füllstandsanzeiger ist gleichzeitig der Einbaukörper des Grenzwertgebers vom Typ GWD
- Bauprodukt für den Einsatz in Überschwemmungs- und Risikogebieten
- CE-Kennzeichnung nach EMV und RoHS
- CE-Kennzeichnung nach EU-BauPVO: Leistungserklärung nach EN 13616
- Belgien: VINCOTTE
- Messgenauigkeit Füllstand: ± 3 %
- Dicht bei Prüfdruck: bis 100 mbar
- Messbereich Füllhöhe: 0 bis 250 cm
- Durchmesser Schwimmer: 38 mm
- Werkstoff FSA: Gehäuse: ABS
Schwimmer: PE-HD
Feder: Niro-Werkstoff-Nr. 1.4310 - Werkstoff GWG: Sondenrohr: EN AW-6060
Sensor: Glasgekapselter PTC - Anschlusskabel GWG: 4700 mm
- Anschluss Tank: AG G 1 1/2
- Weitere Informationen zum Einsatz von Grenzwertgebern siehe z. B. Bestell-Nr. 15 080 00.
- Für die umfassende Funktionsprüfung bieten wir das Grenzwertgeber-Prüfgerät (siehe Bestell-Nr. 15 097 00) an.
{"26055":"Das Überfüllen der Tanks für flüssige Brenn- und Kraftstoffe muss nach den Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen verhindert werden. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn Straßentankfahrzeuge mit einer Abfüllsicherung und Tanks mit einem vorgeschriebenen Grenzwertgeber ausgerüstet sind, wie im Anwendungsbeispiel dargestellt.
Der Tankwagenfahrer muss vor der Befüllung ermitteln, wieviel Liter in den Tank passen. Eine vorsätzliche Befüllung des Tanks bis zur Abschaltung des Grenzwertgebers ist nicht zulässig! Die Einstellmaße für die jeweiligen Tanks können den Montage- und Bedienungsanleitungen entnommen werden."}